Anmeldung/Übertritt

Übertritt an die Wirtschaftsschule

Infoabend Übertritt: Mittwoch, 11.02.2026 und Mittwoch, 22.04.2026, jeweils 18:30 – 19:30 Uhr

Anmeldezeiträume:

voraussichtlich Februar
und April 2026
4-stufige Wirtschaftsschule und Vorklasse 6
4-stufige Wirtschaftsschule und Vorklasse 6
voraussichtlich Mai 2026 
voraussichtlich Anfang August 2026
Vorklasse 5 (aus Grundschule)
Vorklasse 5 (aus 5. Klasse)
bis 11.09.2026 2-stufige Wirtschaftsschule

Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Freitag, von 08:00 – 13:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Unterlagen für die Anmeldung

Die Anmeldung an die Wirtschaftsschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Übertrittszeugnis (Original) der 4. Klasse Grundschule (für Vorklasse 5)
  • Zwischen- oder Jahreszeugnis;
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch;
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss;
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung (vorgeschrieben seit 01.03.20) 
  • eventuell die Bestätigung einer LRS oder Legasthenie bzw. Neuantrag LRS
  • eventuell Nachteilsausgleichbescheinigung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern der 4. Klasse Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 gilt:

Nur bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ist ein Übertritt möglich. Für die Jahrgangsstufe 5 der Wirtschaftsschule wird kein Probeunterricht angeboten.

Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 und 7 gilt:

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,66 im Zwischen- oder Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Schülerin oder der Schüler uneingeschränkt an die Wirtschaftsschule übertreten. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann am Probeunterricht teilgenommen werden. Der Probeunterricht findet vom voraussichtlich im Mai 2026 an unserer Schule statt.

Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern der Realschule und des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 6 und 7 gilt:

Anmeldung mit dem Jahreszeugnis. Bei Vorrückungserlaubnis und wenn das Nichterreichen des Klassenziels durch Fächer bedingt ist, die an der Wirtschaftsschule nicht unterrichten werden, kann die Schülerin oder der Schüler uneingeschränkt an die Wirtschaftsschule übertreten. Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, kann am Probeunterricht teilgenommen werden. Der Probeunterricht findet vom voraussichtlich im Mai 2026 an unserer Schule statt.

Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern in eine andere Jahrgangsstufe der 4-stufigen Wirtschaftsschule gilt:

Die Aufnahme in eine andere Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus.

Bei Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Realschulen oder Mittlerer-Reife-Klassen öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen in die Jahrgangsstufe 8 und 9 entfällt die Aufnahmeprüfung, wenn

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe erteilt wurde
  • oder
  • das Jahreszeugnis der vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 aufweist und Unterricht in Englisch erteilt wurde.

Für Schülerinnen und Schüler öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen, die nicht eine Mittlere-Reife-Klasse besuchen, entfällt die Aufnahmeprüfung bei Aufnahme

  • in die Jahrgangsstufe 8 und 9, wenn im Zwischenzeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung nach § 7 Abs. 2 MSO oder im Jahreszeugnis erreicht wird.
Für den Übertritt von Schülerinnen und Schülern in die 2-stufige Wirtschaftsschule gilt:

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 als Eingangsstufe der zweistufigen Wirtschaftsschule setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

  • den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachweist,
  • die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums mit Erfolg durchlaufen hat,
  • die Jahrgangsstufe 9 einer Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg durchlaufen hat, wenn im Jahreszeugnis der jeweiligen Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt wurde,

 oder

  • die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule erworben und die Probezeit bestanden hat.
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Einen unterschriebenen Ausdruck des Antrags geben Sie bitte wieder zurück an die Schule.

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Einen unterschriebenen Ausdruck des Antrags geben Sie bitte wieder zurück an die Schule.

VGN Verbundpass

Info Verbundpass - notwendig für alle Fahrschüler in Stadt und Landkreis Hof

Informationsmaterial

Flyer Wirtschaftsschule Hof (2-stufig)
Flyer Wirtschaftsschule Hof (4-stufig mit Vorklasse)
Präsentation zum Infoabend am 10.04.2025

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